Landesregierung will Freifunk fördern

Im Koalitionsvertrag der CDU, SPD und der Grünen in Sachsen-Anhalt wird das Engagement der Freifunker mehrfach erwähnt. Wieviel ist diese Verankerung Wert?

Für die Einordnung ist es hilfreich, die Wahlprogramme der Koalitionspartner, sowie den Landtagsbeschluss aus dem Oktober 2015 mit dem Inhalt des Koalitionsvertrags zu vergleichen.

Rückblick: Landtagsbeschluss Oktober 2015

Titel: „Freifunk im Land Sachsen Anhalt – Ausbau digitaler Infrastrukturen und Unterstützung für digitales bürgerschaftliches Engagement“ (Antrag CDU, SPD 10.09.2015 Drucksache 6/4366)

Beschlusstext:

  • Der Landtag begrüßt den Auf- und Ausbau von freien Netzwerken (z. B. durch Freifunk-Initiativen) in Sachsen-Anhalt und dankt allen Freiwilligen, die in Sachsen-Anhalt ihren gesellschaftlichen Beitrag zur Internetgrundversorgung leisten.
  • Der Landtag unterstützt grundsätzlich das Vorhaben, eine Änderung des Telemediengesetzes auf Bundesebene anzustreben bzw. die Anwendung der Störerhaftung bei WLAN-Netzen neu zu regeln.
  • Der Landtag regt an, in der Medienanstalt Sachsen-Anhalt ein Pilotvorhaben im Bereich freier WLAN-Netzwerke zu starten. Für dieses Projekt soll auf die Erfahrungen des Landes Berlin mit der Medienanstalt Berlin-Brandenburg zurückgegriffen werden.
  • Die Landesregierung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass Hürden für die Bereitstellung digitaler Infrastrukturen gesenkt werden, sowie darauf hinzuwirken, dass beim Ausbau digitaler Infrastrukturen im Bereich öffentlicher Bildungs- und Kultureinrichtungen (sowie insbesondere in Flüchtlingsunterkünften) ehrenamtliche Aktivitäten berücksichtigt und mit einbezogen werden.
  • Die Landesregierung wird gebeten, die rechtlichen und technischen Grundlagen für die Bereitstellung von Standorten für digitales bürgerschaftliches Engagement in öffentlichen Gebäuden zu prüfen

Dieser Antrag wurde im Landtag am 15.10. 2015 einstimmig angenommen. (Vorgang, Beschluss)

Wahlprogramme zur Landtagswahl 2016

Auch in den Wahlprogrammen wurde der Ausbau von WLAN und auch teilweise das Engagement der Freifunker erwähnt:

CDU Wahlprogramm – Seite 8

Bei Fördermaßnahmen achten wir auf den Datenschutz genauso, wie auf die Netzneutralität. Weiterhin unterstützen wir öffentliche WLAN-Netze und Freifunkinitiativen.

SPD Wahlprogramm – Seite 14/15

Dabei sehen wir einen nachhaltigen Ausbau nach dem Grundsatz Glasfaser vor
Funk. Zudem unterstützen wir bürgerschaftliches Engagement im Bereich des Netzzugangs. (…) Freifunkinitiativen in Sachsen-Anhalt sollen stärker gefördert und beraten werden. Ebenso werden die Kommunen bei Einrichtung öffentlicher WLAN-Netze unterstützt. Dafür setzen wir einen Teil der Mittel aus der sogenannten Digitalen Dividende II ein.

Grüne Wahlprogramm – Seite 67

Wir wollen darüber hinaus auch den freien Netzzugang über WLAN fördern, im öffentlichen Raum und im öffentlichen Personennahverkehr. Der Ausbau
öffentlicher und öffentlich geteilter WLAN-Netze gemeinsam mit Initiativen
und privaten Partnern sowie der entschlossene Einsatz zur Abschaffung der Störerhaftung ist unser Ziel.

Linke Wahlprogramm – Seite 32

Bürgermedien sind für die Meinungsbildung, Meinungsäußerung und Medienbildung in Sachsen Anhalt von besonderer Bedeutung und unverzichtbarer Bestandteil des Rundfunksystems. Wir setzen uns für die nachhaltige Unterstützung offener Kanäle sowie regionaler und lokaler Rundfunkangebote
sowie Freifunk-Initiativen ein.

FDP Wahlprogramm Seite 4

Wenn die Esten ihr ganzes Land mit freiem WLAN und schnellem
Internet versorgen können, dann können wir das auch.

Koalitionsvertrag von CDU / SPD / BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

„Zukunftschancen für Sachsen-Anhalt – verlässlich, gerecht und nachhaltig“

Abschnitt „Schnelles Internet und Breitbandausbau“

Deswegen werden wir die Kommunen unterstützen, Unternehmen, Privathaushalte und öffentliche Institutionen bis Ende 2018 mit schnellen Internetanschlüssen – mindestens 50 Mbit/s möglichst auf symmetrischer Basis und dort, wo schnelles Internet existentiell notwendig ist, wie beispielsweise in Gewerbegebieten und Industriezentren, mit mindestens 100 Mbit/s zu ertüchtigen. Dabei setzen wir auf einen nachhaltigen Ausbau nach dem Grundsatz Glasfaser vor Kupfer (Vectoring) und Funk. Zudem unterstützen wir bürgerschaftliches Engagement im Bereich des Netzzugangs (Freifunk). In einem weiteren Schritt werden wir dafür sorgen, dass zukünftig Übertragungsraten von mehr als 100Mbit/s auf symmetrischer Basis möglich sind. (…)
Neben dem Ausbau kabelgebundener Infrastrukturen sind auch die Möglichkeiten des mobilen Internets weiter zu stärken. Hierfür sind Bundesmittel aus der Frequenzversteigerung insbesondere dorthin zu lenken, wo die Netzabdeckung mit den leistungsfähigen Mobilfunkstandards mit 3G/4G bisher nur lückenhaft bzw. nicht gegeben ist, auch entlang wichtiger Bahnverbindungyen. Zur Ergänzung und als Übergangsmodell sollen Freifunkinitiativen Unterstützung finden. (Seite 131/132)

Abschnitt „Digitaler Aufbruch für Sachsen-Anhalt“

Die Koalitionspartner wollen die umfassende Abdeckung des öffentlichen Raums und öffentlicher Verkehrsmittel mit W-LAN. Hierfür werden wir einen Teil der Versteigerungserlöse aus der Digitalen Dividende II nutzen, einen weiteren Teil für Digitalisierungsprojekte mit den Schwerpunkten Kreativwirtschaft und Sicherung des Kulturerbes. Wir wollen dazu aktiv mit der engagierten Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, gerade auch den zahlreichen Freifunk-Initiativen, und diese in ihrem wichtigen Engagement unterstützen, z.B. durch die Bereitstellung öffentlicher Liegenschaften. Wir setzen uns auf Bundesebene für die Abschaffung der Störerhaftung für die privaten und kommunalen Anbieter freier Netzzugänge ein. Dabei muss für alle Beteiligten Rechtssicherheit gewahrt sein.“ (Seite 139)

Einschätzung

Im direkten Vergleich zum Beschluss des Landtages aus dem Oktober 2015, umfasst der Koalitionsvertrag zwei Erweiterungen.
Es wird nicht mehr geprüft, ob Liegenschaften bereitgestellt werden, sondern dass diese bereitgestellt werden (Seite 139). Außerdem wird zukünftig das „bürgerschaftliches Engagement im Bereich des Netzzugangs“ unterstützt – wie genau diese Unterstützung aussehen wird ist aktuell unklar. In Niedersachsen und Thüringen fördern jeweils das Wirtschaftsministerium, in NRW die Staatskanzlei – die Freifunk-Initiativen.
Die bereits beschlossene Berücksichtigung von Freifunk in öffentlichen Einrichtungen und auch das Pilotprojekt mit der Medienanstalt finden sich im Koalitonsvertrag nicht wieder.

Die Zuständigkeiten für die WLAN- und Breitbandversorgung wechselt durch den Koalitionsvertrag von der Staatskanzlei in das neue Ministerium für „Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung„. In der neuen Geschäftsordnung des Landtages wurde auch ein entsprechender Auschuss gebildet (§11 Abs. (1) Nr 9).

Es bleibt also spannend. Vielleicht gibt es Freifunk dann in Zukunft auch direkt im Landtag oder in den Ministerien.

Thema LT Beschluss 15.10.2015 Drucksache 6/4366 Wahlprogramm Koaltionsvertrag CDU/SPD/Grüne 24.04.2016
Unterstützung Freifunk „begrüßt den Auf- und Ausbau von freien Netzwerken (z. B. durch Freifunk-Initiativen) in Sachsen-Anhalt und dankt allen Freiwilligen“ CDU: „Weiterhin unterstützen wir öffentliche WLAN-Netze und Freifunkinitiativen“;
SPD: „Zudem unterstützen wir bürgerschaftliches Engagement im Bereich des Netzzugangs. (…) Freifunkinitiativen in Sachsen-Anhalt sollen stärker gefördert und beraten werden.“
Grüne: “ Der Ausbau öffentlicher und öffentlich geteilter WLAN-Netze gemeinsam mit Initiativen (…) ist unser Ziel.“
„Zudem unterstützen wir bürgerschaftliches Engagement im Bereich des Netzzugangs (Freifunk)“(Seite 131)
„Wir wollen dazu aktiv mit der engagierten Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, gerade auch den zahlreichen Freifunk-Initiativen, und diese in ihrem wichtigen Engagement unterstützen“ (Seite 139)
Änderungen am TMG (Abschaffung Störerhaftung) „(…) Störerhaftung bei WLAN-Netzen neu zu regeln“ Grüne: „sowie der entschlossene Einsatz zur Abschaffung der Störerhaftung ist unser Ziel.“) „Wir setzen uns auf Bundesebene für die Abschaffung der Störerhaftung für die privaten und kommunalen Anbieter freier Netzzugänge ein. Dabei muss für alle Beteiligten Rechtssicherheit gewahrt sein.“(Seite 139)
Bereitstellung von Standorten Prüfen der rechtlichen und technischen Grundlagen „Wir wollen dazu aktiv mit der engagierten Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, gerade auch den zahlreichen Freifunk-Initiativen, und diese in ihrem wichtigen Engagement unterstützen, z.B. durch die Bereitstellung öffentlicher Liegenschaften.“ (Seite 139)
Freifunk in öffentlichen Einrichtungen „Ausbau digitaler Infrastrukturen im Bereich öffentlicher Bildungs- und Kultureinrichtungen (sowie insbesondere in Flüchtlingsunterkünften) ehrenamtliche Aktivitäten berücksichtigt und mit einbezogen werden.“
Pilotprojekt mit der Medienanstalt „Der Landtag regt an, in der Medienanstalt Sachsen-Anhalt ein Pilotvorhaben im Bereich freier WLAN-Netzwerke zu starten. Für dieses Projekt soll auf die Erfahrungen des Landes Berlin mit der Medienanstalt Berlin-Brandenburg zurückgegriffen werden.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert