Freifunk Thema im Landtag

Unter dem Titel „Freifunk im Land Sachsen Anhalt – Ausbau digitaler Infrastrukturen und Unterstützung für digitales bürgerschaftliches Engagement“ wird Freifunk im Landtag in am Donnerstag den 15.10.2015 thematisiert. (Tagesordnung 97, 98, 99 Landtagssitzung)

freifunkmd_2015-Okt.-11

Unter dem TOP 29 gibt es aktuell zwei Anträge

TOP 29 a) Freifunk im Land Sachsen-Anhalt

Öffentliche, drahtlose lokale Netzwerke (WLAN) sind nach Ansicht der Fraktionen von CDU und SPD für die Internetgrundversorgung entscheidend. Neben kommerziellen Anbietern nehme die bürgerschaftliche Freifunkbewegung eine wichtige Rolle bei der Förderung der Bildung und Kultur ein. Daher soll diese durch einen Antrag der Koalition weiter unterstützt werden.

Antrag der Fraktionen CDU und SPD (Drucksache 6/4366, pdf).

Der Landtag wolle beschließen:

  • Der Landtag begrüßt den Auf- und Ausbau von freien Netzwerken (z. B. durch Freifunk-Initiativen) in Sachsen-Anhalt und dankt allen Freiwilligen, die in Sachsen-Anhalt ihren gesellschaftlichen Beitrag zur Internetgrundversorgung leisten.
  • Der Landtag unterstützt grundsätzlich das Vorhaben, eine Änderung des Telemediengesetzes auf Bundesebene anzustreben bzw. die Anwendung der Störerhaftung bei WLAN-Netzen neu zu regeln.
  • Der Landtag regt an, in der Medienanstalt Sachsen-Anhalt ein Pilotvorhaben im Bereich freier WLAN-Netzwerke zu starten. Für dieses Projekt soll auf die Erfahrungen des Landes Berlin mit der Medienanstalt Berlin-Brandenburg zurückgegriffen werden.
  • Die Landesregierung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass Hürden für die Bereitstellung digitaler Infrastrukturen gesenkt werden, sowie darauf hinzuwirken, dass beim Ausbau digitaler Infrastrukturen im Bereich öffentlicher Bildungs- und Kultureinrichtungen (sowie insbesondere in Flüchtlingsunterkünften) ehrenamtliche Aktivitäten berücksichtigt und mit einbezogen werden.
  • Die Landesregierung wird gebeten, die rechtlichen und technischen Grundlagen für die Bereitstellung von Standorten für digitales bürgerschaftliches Engagement in öffentlichen Gebäuden zu prüfen

Update 13.10.2015: Es gibt jetzt einen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 6/4474, pdf)

Der Landtag wolle beschließen:

2. wird wie folgt gefasst:

Der Landtag unterstützt grundsätzlich das Vorhaben, eine Änderung des Telemediengesetzes auf Bundesebene anzustreben und begrüßt dabei, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für die Herstellung von Rechtssicherheit auch für private Betreiberinnen und Betreiber offener WLAN-Netze einsetzen wird.

5. wird wie folgt gefasst:

Die Landesregierung wird gebeten, die Voraussetzungen für die Nutzung der Liegenschaften des Landes zur Aufstellung von Freifunk-Routern zu schaffen. Im Rahmen von „Open Data“ sollen infrage kommende Liegenschaften online kartografiert werden, sodass Freifunkerinnen und Freifunker diese als mögliche Standorte in ihre Planungen einbeziehen können.



TOP 29 b) WLAN-Wüste in Deutschland entgegen wirken

Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE soll die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinwirken, die Bedingungen für einen diskriminierungsfreien Zugang zum WLAN zu schaffen, der auf Verschlüsselung verzichtet und Anbieter davon entbindet, personenbezogene Daten zu erfassen. Betreiber, die einen freien WLAN-Zugang anbieten, müssen dies ohne haftungsrechtliche Risiken tun können, so die Linken.

Antrag der Fraktion die Linke (Drucksache 6/4446pdf)

Der Landtag wolle beschließen:
1.  Der Landtag stellt fest, dass der Gesetzentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (2. TMGÄndG), der das Haftungsrisiko für Anbieter von WLAN-Internetzugängen minimieren soll, anbieter- und nutzerunfreundliche Bedingungen vorsieht und damit eine weitere Chance, flächendeckende Digitalisierung zu erreichen, verschenkt. Der Landtag fordert deshalb die Landesregierung auf, im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinzuwirken, die Rahmenbedingungen für einen diskriminierungsfreien Zugang zum WLAN zu schaffen, der auf Verschlüsselung verzichtet und Anbieter davon entbindet, personenbezogene Daten zu erfassen. Das Haftungsprivileg, welches von der sogenannten Störerhaftung befreit, soll für alle Anbieter freier WLAN-Zugänge gelten.
2. Der Landtag kritisiert die im Gesetzentwurf neu eingeführte Regelung von „gefahrengeneigten Diensten“ als negativ für Host-Provider und somit gefährdend für legale und etablierte Geschäftsmodelle wie Cloud-Dienste, Medien-Plattformen und Social-Media-Dienste.

Über mögliche Änderungsanträge der Fraktionen im Landtag sowie über den Ausgang der Debatte werden wir berichten.

Update 14.10.2015: Änderungsantrag der Fraktionen CDU und SPD (Drucksache 6/4478, pdf)

Alternativantrag zum Antrag nach § 37 GO.LT

Der Landtag wolle beschließen:
Mehr Rechtssicherheit für Anbieter und Nutzer freier W-LANs

1. Der Landtag begrüßt die zunehmende Verfügbarkeit von freien W-LANs und stellt fest, dass der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (BR-Drs. 440/15) geeignete Regelungen für mehr Rechtssicherheit sowohl für Betreiber als auch für Nutzer freier W-LANs beinhaltet.

2. Der Landtag begrüßt insbesondere
a) die in Nummer 3 des Entwurfs vorgesehene konkretisierte Kodifizierung des von der Rechtsprechung entwickelten Grundsatzes, Anbieter von W-LANs von der Störerhaftung auszunehmen, soweit sie zumutbare Maßnahmen erfüllt haben, um Rechtsverletzungen zu verhindern, dafür ist eine Konkretisierung und Modifizierung dieser Maßnahmen erforderlich unter der Vermeidung von negativen Effekten für die Verbreitung von öffentlichen WLANZugangspunkten in Deutschland, sowie die
b) in Nummer 4 Buchst. b des Gesetzentwurfs vorgesehene Konkretisierung von Fallkonstellationen, bei denen von einem besonders „gefahrgeneigten Dienst“ ausgegangen werden kann.

3. Die Landesregierung ist gebeten, im Kreise der Länder darauf hinzuwirken, dass die im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes vorgesehenen Maßgaben unverändert Eingang in die Beschlussfassung des Bundesrates finden.

Update: 15.10.2015 19.04 Uhr:

Auflistung hier in der Reihenfolge der Abstimmung.

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/4474

Freifunk im Land Sachsen-Anhalt – Ausbau digitaler Infrastrukturen und Unter-stützung für digitales bürgerschaftliches Engagement

  • Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt
  • Regierungskoalition hat dagegen und die Opposition hat dafür gestimmt    

Antrag der Fraktionen CDU und SPD Drucksache 6/4366

Freifunk im Land Sachsen Anhalt – Ausbau digitaler Infrastrukturen und Unterstützung für digitales bürgerschaftliches Engagement

  • Abstimmung: einstimmig angenommen
  • Regierungskoalition und Opposition haben zugestimmt!

Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/4446

WLAN-Wüste in Deutschland entgegen wirken

  • Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt
  • Regierungskoalition hat dagegen und die Opposition hat dafür gestimmt    

Alternativantrag der Fraktionen CDU und SPD zum Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/4478

W-LAN-Wüste in Deutschland entgegen wirken

  • Abstimmung: mehrheitlich zugestimmt
  • Regierungskoalition hat dafür und die Opposition hat dagegen gestimmt    

Der Landtag setzt sich wie folgt zusammen: Die Regierungskoalition besteht aus den Fraktionen CDU und SPD. Die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bilden die Opposition

Pressemitteilungen zum Thema

Update:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert